Vorgründungsberatung in Niedersachsen und Hessen

Änderung der Vorgründungsprogramme in Niedersachsen und Hessen

Bei den Vorgründungsprogrammen der Länder Niedersachsen und Hessen haben sich Änderungen hinsichtlich der Übernahme von Beratungskosten ergeben:

Das Land Niedersachsen ist in zwei Gebiete eingeteilt: Konvergenz und RWB. Konvergenzgebiete werden bis zu 75% bezuschusst, RWB-Gebiete nur noch bis zu 25% (vorher 50%).

Das Land Hessen hat den Zuschuss der Beratungskosten für Arbeitslose von 80% auf 90% angehoben.

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