Das Thema “
selbstständig machen” ist auch für Menschen interessant, die ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Dieses Vorhaben kann sogar
staatlich gefördert werden. Beispielsweise mit dem
Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Bei der Antragstellung müssen Gründer jedoch auf viele Punkte achten. Insbesondere der
Businessplan spielt hier eine große Rolle.
Seit 2011 haben Gründer keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist ein beliebtes
Fördermittel für
Existenzgründer, die ihre Arbeitslosigkeit mit einer
Unternehmensgründung beenden wollen. Diese Förderung ermöglicht Entrepreneuren ihr Vorhaben trotz Arbeitslosigkeit
finanziell abgesichert umzusetzen. Eine Schwierigkeit ist jedoch, dass der Gründungszuschuss seit 2011 keine Pflichtleistung mehr ist, sondern nur noch nach
Ermessen gewährt wird. Das heißt, auch Gründer, die alle Voraussetzungen erfüllen, haben keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Denn ob die Förderung gewährt wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Seit Inkrafttreten dieser Regelung ist die Anzahl der bewilligten Anträge um rund
90 % zurückgegangen (externer Link zu einem PDF-Dokument). Dennoch sollten Gründer den Versuch wagen und einen Antrag auf Förderung mit dem Gründungszuschuss stellen. Mit einer ausführlichen
Vorbereitung, vollständigen Unterlagen – und insbesondere mit einem professionellen Businessplan im Gepäck stehen die Chancen gut, dass die Förderung gewährt wird.
Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss
Mit dieser Förderung vom Staat erhalten Gründer ein halbes Jahr lang zusätzlich zum regulären ALG-1-Regelsatz eine
Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung (Grundförderung). Das bedeutet, je höher das frühere Einkommen war, desto höher fällt auch der Gründungszuschuss aus. Im Anschluss kann in einer
zweiten Phase der Bezug dieser Pauschale für neun Monate verlängert werden (Aufbauförderung). Diese wird nur bewilligt, wenn Gründer bereits eine hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen können, diese jedoch noch keine ausreichenden Gewinne abwirft. Insgesamt können Gründer demnach den Zuschuss bis zu 15 Monate erhalten. Der Gründungszuschuss muss nicht an die Agentur für Arbeit zurückgezahlt werden – auch wenn die
Selbstständigkeit später wieder aufgegeben wird. Zudem ist die Förderung
steuerfrei.
Welche Voraussetzungen für den Erhalt auf Gründungszuschuss gelten
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Existenzgründer bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören:
- arbeitslos gemeldet sein
- noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Gründung
- Gründer müssen unter 65 Jahre alt sein
- hauptberufliche Selbstständigkeit
- wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
Gründer, die diese Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.
Welche Unterlagen beim Gründungszuschuss-Antrag abzugeben sind
Damit die Förderung gelingt, sollten Gründer insbesondere auf die
Vollständigkeit des Antrags achten. Das Formular auf Gründungszuschuss händigt die Agentur für Arbeit nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Dieses muss im Anschluss ausgefüllt wieder an den Sachbearbeiter übermittelt werden. Daneben müssen weitere
Dokumente eingereicht werden. Diese sind:
- Lebenslauf
- Antragsdokument von der Agentur für Arbeit
- Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
- Nachweis fachlicher Qualifikationen des Antragsteller
- Gegebenenfalls die nötige Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Branche
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Businessplan
Bei der Überprüfung der Unterlagen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Businessplan. Denn die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit schauen sich diesen genau an, um zu entscheiden, ob die Vorhaben Hand und Fuß hat und erfolgreich umsetzbar ist.
Welche Punkte der Businessplan für den Gründungszuschuss beinhalten muss
Existenzgründer sollten im Businessplan für den Gründungszuschuss darlegen, warum diese ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Unternehmensgründung beenden wollen. Denn hiermit können Gründer ihre
Chancen auf einen positiven Bewilligungsbescheid erhöhen. Da über die Gründungszuschuss-Bewilligung die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet, ist ein professioneller und vor allem aussagekräftiger Businessplan sowie ein fundierter
Finanzplan essentiell. Die
Businessplan-Erstellung ist häufig herausfordernd. Immerhin wird in einem solchen
Geschäftsplan das Vorhaben auf Herz und Nieren geprüft. Dies erfordert
sehr gute Kenntnisse über das eigene
Geschäftsmodell. Eine gute Vorbereitung sowie das Einplanen von genügend Zeit für die Erstellung des Geschäftsplans ist demnach die halbe Miete. Obwohl jeder Gründer seine eigene individuelle
Geschäftsidee hat, gibt es bestimmte
Aspekte, die in keinem Geschäftsplan fehlen dürfen:
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Details zu den Produkten bzw. der Dienstleistung
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Einschätzung von Chancen und Risiken der Existenzgründung
- Finanzplanung für die nächsten 3 bis 5 Jahre
Tipp: Nutzen Sie den
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (
AVGS), um eine kostenfreie
Existenzgründungsberatung zu erhalten.
Businessplan prüfen lassen und Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
Ist der Businessplan erstellt, müssen Gründer auf dem Weg zur Gründungzuschuss-Beantragung zum Schluss noch eine sogenannte
fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, einholen. Mit einer solchen Bescheinigung wird bestätigt, dass das Geschäftsmodell inklusive
Marketingstrategie stimmig ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Doch
Vorsicht: Wichtig ist zwar, dass sich das Geschäftsmodell rentiert und mit der Existenzgründung Gewinne eingefahren werden. Dennoch sollten Gründer darauf achten, ihren Businessplan
nicht zu optimistisch zu formulieren. Dies ist wenig glaubwürdig und kann seitens der Agentur für Arbeit zu einer Ablehnung vom
Gründerzuschuss führen. Eine Begründung könnte dann lauten: “Sie brauchen keine Förderung mit dem Gründungszuschuss, da Ihre Gewinne dementsprechend hoch sind.”
Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen (Ausstellung auch kurzfristig möglich), können sich an das
Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument aus:
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