Wie läuft eine Gründungsberatung ab? Teil 2: Die Fördermittel-Beantragung

Im ersten Teil unserer Serie „Wie läuft eine Gründungsberatung ab?“ haben wir über den Ablauf eines Erstgesprächs mit einem zertifizierten Gründungsberater berichtet. Im zweiten Teil soll es nun um die Fördermittel-Beantragung gehen. Diese stellt Existenzgründer häufig vor eine große Herausforderung, da im schlimmsten Falle die Beratungsförderung abgelehnt wird und der Gründer auf den vorgelegten Kosten sitzen bleibt. Welche Punkte bei der Fördermittel-Beantragung beachtet werden müssen und wie diese abläuft, haben wir zusammengetragen.

Existenzgründungsberater hilft Gründer mit der Fördermittel-Beantragung

Ist das Erstgespräch gut verlaufen und ein professioneller Berater gefunden, mit dem das Projekt umgesetzt werden soll, steht nun steht der nächste Schritt bevor: Die Fördermittel-Beantragung für die Existenzgründungsberatung. Diese kann je nach Bundesland bis zu 70 % der Kosten betragen. Bevor jedoch die zuständigen Stellen angesteuert werden, sollte der Gründer den Berater bitten, zunächst ein konkretes Angebot über die Beratungskosten auszustellen. Liegt dieses vor, kann der Existenzgründer gemeinsam mit dem Berater den Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle angehen. Welche Institution für die Beantragung und Vergabe der Förderung zuständig ist, richtet sich nach der Branche. Bei Freiberuflern ist der Antrag beim Amt für Wirtschaftsförderung einzureichen.

Fördermittel-Bewilligung abwarten lohnt sich

Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Existenzgründer gut vorbereitet in das Gespräch gehen und bereits vorab wichtige Dokumente wie z. B. Ausweiskopie, Lebenslauf und Summary einreichen. Welche Unterlagen genau abzugeben sind, kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies je nach Kammer verschieden ist.

Rund fünf bis sieben Werktage nach dem Gespräch wird dem Gründer postalisch ein Zuwendungsbescheid zugestellt. Dieser sichert die Förderung zu und sollte vorliegen, bevor ein Vertrag mit dem Existenzgründungsberater eingegangen wird. Dies ist wichtig, da der Gründer über das gesamte Honorar in Vorleistung gehen muss, bevor eine Erstattung der Gebühren erfolgt. Der Zuwendungsbescheid sichert Existenzgründer ab und beugt unerwartet hohen Beratungskosten vor.

Welche Fördermittel beantragt werden können, kann mit Hilfe unseres kostenfreien Förderchecks herausgefunden werden.

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