Juristische Person: Was bedeutet Juristische Person?

Juristische Personen sind Personenvereinigungen, denen vom Gesetz eine rechtliche Selbstständigkeit zugestanden wird. Sie haben also Rechte und Pflichten, können erben, anklagen und selbst angeklagt werden. Zudem müssen sie im Gegensatz zu einer natürlichen Person keine Einkommensteuer zahlen, sondern Körperschaftssteuer.

Juristische Personen werden in zwei Bereiche unterteilt: Juristische Personen des Privatrechts und Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der gängigen Formen.

Juristische Personen des Privatrechts:

Juristische Personen des öffentlichen Rechts:

  • der Staat
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Sparkassen

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