Finanzanlagen: Was sind Finanzanlagen?

Finanzanlagen sind gemäß § 266 Abs. 2 HGB Teil des Anlagevermögens und gliedern sich in

  1. Anteilen an verbundenen Unternehmen (beherrschte Unternehmen mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %)
  2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen (langfristiges Darlehen ggü. den verbundenen Unternehmen)
  3. Beteiligungen mit mindestens einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 %
  4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (langfristiges Darlehen ggü. Beteiligungen)
  5. Wertpapiere des Anlagevermögens (z.B. Aktien)
  6. sonstige Ausleihungen (alle anderen langfristigen Darlehen).

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