Wer die Arbeitslosigkeit beenden möchte, kann eine abhängige Beschäftigung annehmen oder sich mit einer
Geschäftsidee selbstständig machen. Glücklicherweise gibt es für letztere Möglichkeit
finanzielle Förderungen vom Staat, die Gründer beim Gründungsprozess unterstützen. Diese sind zum einen das
Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger, zum anderen der
Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Diese Förderungen können den Start in die
Selbstständigkeit erheblich vereinfachen – wären da nicht bestimmte Hürden, die Gründer bei der Antragstellung nehmen müssen. Insbesondere in der Corona-Krise kann eine
Unternehmensgründung ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein. Durch die Pandemie verloren mehr als eine Million Beschäftigte ihren Job. Zudem sorgte die Pandemie dafür, dass auch die
Anzahl der offenen Stellen merklich zurückging. Denn im zweiten Quartal des Corona-Jahrs 2020 waren rund 36 % weniger Stellen ausgeschrieben als noch im Jahr zuvor. Ein Ausweg für Arbeitslose könnte demnach der Schritt in die Selbstständigkeit sein.
Staatliche Fördermittel mit dem
Einstiegsgeld und dem
Gründungszuschuss unterstützen Gründer finanziell dabei, ihre
Geschäftsideen umzusetzen.
Über das Einstiegsgeld und den Gründungszuschuss
Mit dem
Einstiegsgeld erhalten ALG-2-Empfänger zusätzlich zur monatlichen Regelleistung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der ALG-2-Regelleistung. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich hierbei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Zudem kann der sogenannte
Investitionszuschuss beantragt werden. Mit diesem erhalten
Existenzgründer einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialien für die
Existenzgründung). Gründer können das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monate erhalten. ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, können den
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Mit diesem erhalten Gründer zusätzlich zum regulären Arbeitslosengeld 300 Euro für die soziale Absicherung. Falls nötig, kann dieser Zuschuss je nach Fall noch bis zu neun Monate verlängert werden.
Welche Stolpersteine es bei der Beantragung von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss gibt
Ein Blick auf den Verlauf der jährlichen Förderzahlen zeigt, dass diese seit 2011 besonders stark zurückgingen: Während 2010 noch 16.740 Menschen das Einstiegsgeld bzw. 146.512 Menschen den Gründungszuschuss erhielten, waren dies ein Jahr später nur noch 11.238 bzw. 133.819. Grund für diesen Einbruch sind womöglich die im Jahr 2011 eingeführten verschärften Zugangsvoraussetzungen. Denn mit diesen gibt es
keinen Rechtsanspruch mehr auf diese
Fördergelder, sondern der Sachbearbeiter entscheidet nach seinem Ermessen, ob der Zuschuss gezahlt wird. Hinderlich ist zudem, dass Antragsteller bei Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage
Restanspruch auf das Arbeitslosengeld vorweisen müssen. Somit ist beispielsweise eine Förderung „auf den letzten Drücker“ mit dem Gründungszuschuss nicht möglich. Weiterhin problematisch ist, dass Arbeitslose eine Förderung nur dann erhalten, wenn die Existenzgründung nicht im
Nebenerwerb, sondern im
Haupterwerb ausgeführt wird und in absehbarer Zeit auf den Leistungsbezug nicht mehr angewiesen sind. Denn möglicherweise wirkt eine Unternehmensgründung zunächst nicht existenzsichernd, was sich jedoch in der Zukunft ändern könnte. Zudem müssen Existenzgründer, wenn diese die Förderungen erhalten wollen, einen professionellen
Businessplan inklusive
Finanzplan vorlegen. Ist dieser unvollständig, nicht stimmig und weist Fehler auf, kann dies dazu führen, dass der Sachbearbeiter den Antrag ablehnt.
Professionelle Hilfe bei der Beantragung von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ist sinnvoll
Die Förderungen können
Entrepreneure beim Einstieg in die Selbstständigkeit zwar finanziell unterstützen, jedoch müssen zunächst bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden, bevor der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragt werden kann. Insbesondere Gründer, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, müssen sich neben der Beantragung der Förderungen mit
vielen neuen Aufgaben im Rahmen der Existenzgründung auseinandersetzen. Dazu gehören die
Businessplan-Erstellung, die eventuelle Anmietung von Geschäftsräumen oder das
Marketing. Häufig ist es gar nicht so leicht, alles unter einen Hut zu bekommen, sodass die eigentliche Geschäftsidee nicht aus den Augen gerät. Besser ist es daher sich Hilfe bei der Existenzgründung ins Boot zu holen. Eine
Existenzgründungsberatung kann hier Abhilfe schaffen. Bei dieser steht ein Berater dem Gründer mit Rat und Tat zur Seite, damit beim Gründungsprozess nichts schief geht. Die Kosten für diese können übrigens über den „
AVGS für Gründungsberatung & Gründercoaching“ gedeckt werden. Welche
Fördermittel möglich sind und wie man diese erhält, kann mittels unserem
Fördergeldercheck herausgefunden werden.