Vor der Aufnahme der eigenen
Selbstständigkeit stehen viele
Existenzgründer vor einem wichtigen Meilenstein: sie müssen einen
Businessplan erstellen. Wer sich als Schreiner oder Tischler
selbstständig machen möchte, sollte sich ganz genau mit dem Vorhaben, seinem Angebot und den regionalen Voraussetzungen auseinandersetzen. Hinzu kommen außerdem noch rechtliche Anforderungen und Besonderheiten. Der Businessplan als Zusammenfassung des gesamten Gründungsvorhabens oder der Übernahme einer bestehenden Schreinerei (
Firmenübernahme) kann dafür genutzt werden, um verschiedene Adressaten vom eigenen
Geschäftsmodell zu überzeugen, als Partner zu gewinnen oder notwendige Gelder zu akquirieren. Zum Beispiel kann der
Geschäftsplan dafür genutzt werden, den Vermieter oder Verpächter einer geeigneten Werkstatt zu überzeugen oder über einer der örtlichen Banken eine öffentlich geförderte
Finanzierung zu beantragen. Außerdem ist er notwendig, um die Meistergründungsprämie zu erhalten. Hauptziel sollte allerdings sein, dass der Gründer das gesamte Vorhaben ausreichend durchdenkt und strukturiert, bevor er den Schritt in die Selbstständigkeit wagt. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn der
Entrepreneure bisher ausschließlich angestellt tätig waren.
Schreiner oder Tischler unterliegen der Meisterbindung
Der Aufbau oder die Übernahme einer Schreinerei oder Tischlerei ist in Deutschland an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Ausschließlich Schreiner- und Tischlermeister haben die Möglichkeit, sich in diesem zulassungspflichtigen
Handwerk selbstständig machen. Nur wer die Meisterprüfung erfolgreich absolviert hat, darf sich in der Bundesrepublik in den entsprechenden Gewerken selbstständig machen. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme, wodurch potenzielle Gründer vom Ablegen der Meisterprüfung befreit werden. Sie können sich auch dann als Schreiner oder Tischler selbstständig machen, wenn sie über einen ausreichend langen Zeitraum in ihrem Beruf als Geselle gearbeitet haben. Die langjährige Erfahrung und Verantwortung können dann einem erworbenen Meistertitel gleichgestellt werden. Wer sich als Geselle für eine
Unternehmensgründung entscheidet, sollte daher frühzeitig mit der zuständigen Handwerkskammer abstimmen, ob die eigene Berufserfahrung und Qualifikation für die angestrebte selbstständige Tätigkeit ausreichen. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist es aber auch wichtig, die persönliche Eignung für die selbstständige Tätigkeit darzustellen. Wer sich als Schreiner oder Tischler selbstständig machen möchte, muss neben dem fachlichen und betriebswirtschaftlichen Know-how gegebenenfalls auch Fähigkeiten der Mitarbeiter -oder Verhandlungsführung mit Auftraggebern mitbringen. Ebenso muss er die aktuellen Entwicklungen zum Beispiel am Rohstoffmarkt stets im Auge behalten.
Businessplan erstellen als Schreiner oder Tischler: Angebot, Mitbewerber und Marketing
a) Angebot Kernstück des Erfolgs der eigenen Schreinerei oder Tischlerei sind die eigenen Produkte. Zwar genießt die Handwerkkunst aus Meisterhand noch immer einen enorm guten Ruf in Deutschland, trotzdem muss der Gründer sich im Klaren sein, welche Produkte er anbieten möchte. Vom reinen Möbelbau, über Arbeiten für Haus und Garten bis hin zum Messebau stehen den Gründern viele Möglichkeiten offen. Es ist daher wichtig, ein klares Angebotsportfolio zusammenzustellen, um Kunden zu überzeugen und die eigene Preiskalkulation aufbauen zu können.
b) Wettbewerber Grundsätzlich steht die Gründung einer Schreinerei oder Tischlerei unter guten Voraussetzungen. Vor allem der Möbelbau ist von konjunkturellen Schwankungen nur wenig betroffen und die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Anfertigungen ist ungebrochen. Allerdings gab es im Jahr 2019 rund 36.000 Schreinereien und Tischlereien. Je nach gewähltem Standort kann es also zu einem harten Konkurrenzkampf kommen (Tipp:
Standortanalyse). Der Gründer sollte in jedem Fall eine sorgfältige Bewertung der Mitbewerber und des regionalen Marktes anhand vielfältiger Kriterien vornehmen. Wichtige Kriterien könnten beispielsweise sein, wie lange die Konkurrenten schon bestehen oder welche Produkte den jeweiligen Mitbewerber besonders auszeichnen.
c) Marketing Nachdem das eigene Angebotsportfolio erarbeitet und der Wettbewerb vor Ort analysiert worden ist, sollte der Gründer sich Gedanken zu den Themengebiet Marketing &
Vertrieb machen. Vor allem, wenn er mit seinen Produkten hauptsächlich private Auftraggeber ansprechen möchte, ist es wichtig, diese über die richtigen Marketingkanäle zu erreichen (
Marketing-Mix). Außerdem muss festgelegt werden, in welcher Abfolge die einzelnen Marketingmaßnahmen im Rahmen der
Marketingstrategie erfolgen sollen. Zentrale Fragen sind zum Beispiel:
- Wann starten die Marketingmaßnahmen?
- Welche Marketingkanäle werden genutzt (Onlinemarketing, Social Media, Anzeigen in regionalen Infoblättern, Außenwerbung etc.)?
- Wie werden die verschiedenen Marketinginstrumente kombiniert?
Mitarbeitergewinnung und -planung, Finanzplan und Kapitalbedarf im Schreinerei-Businessplan erläutern
a) Mitarbeitergewinnung und -planung Im Bereich der Schreinereien und Tischlereien herrscht mitunter ein harter Kampf um geeignetes Fachpersonal. Aber auch die Gewinnung von Nachwuchskräften gestaltet sich immer schwieriger. Im Businessplan muss der Gründer deshalb darstellen, wie er geeignete Mitarbeiter gewinnen kann, wann und wie viele junge Menschen er gegebenenfalls ausbilden möchte und wie er die Mitarbeiter langfristig an sein Unternehmen binden möchte.
b) Finanzplan und Kaptalbedarf Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Erstellung eines Businessplans ist der Aufbau eines detaillierten Finanzplans. Ein professionell ausgearbeiteter Finanzplan dient dabei nicht nur dem Schreiner-/Tischlermeister zur Planung der eigenen Selbstständigkeit, sondern dient auch den örtlichen Banken für die Risikoermittlung im Zuge einer Kreditantragsprüfung. Eine vollständige
Finanzplanung enthält:
Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt schlussendlich den Gesamtkapitalbedarf. Da dieser sich nicht nur aus Investitionen zu einem bestimmten Stichtag zusammensetzt, muss auch berücksichtigt werden, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt
Liquidität für den Bezug von Rohstoffen oder die Zahlung von Löhnen und Gehältern benötigt wird. Darüber hinaus sollte der Unternehmensgründer eine ausreichend hohe Reserve einplanen, um auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können. Auf diese Weise vermeidet man einen
Liquiditätsengpass und es ist halbwegs sichergestellt, dass das
Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Um den ermittelten Kapitalbedarf zu decken, kann der Gründer beispielsweise einen
KfW-Gründerkredit (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nutzen. Diese Kredite werden von der KfW speziell für neue Unternehmen gewährt und sollen den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen. Die Entscheidung, ob dem Gründer ein entsprechendes Darlehen gewährt wird, hängt maßgeblich von der Qualität des Businessplans und des Finanzplans ab. Neben einer plausiblen Planung der Umsatzzahlen achten die Kreditinstitute außerdem darauf, dass ausreichend Rücklagen eingeplant wurden. Möchten Sie sich als Schreiner oder Tischler selbstständig machen oder Ihre Selbständigkeit ausbauen? Dann können Sie eine staatlich geförderte
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Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Tischlerei. Ich wusste gar nicht, dass ausschließlich Schreiner- und Tischlermeister die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen. Allerdings möchte er auch noch seinen Meister machen.